Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Pflege der Kameradschaft, die Betreuung seiner Mitglieder innerhalb und ausserhalb des Dienstes. Zweck des Vereins ist es auch, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen durchzuführen sowie die Beziehung zwischen der Bundeswehr und anderen gesellschaftlichen Bereichen zu pflegen. Der Verein ist uneigennützig tätig.